Für Arbeitsuchende steht ein umfassendes Hilfsangebot zur Verfügung. Sie suchen einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder benötigen anderweitig Hilfe, um Ihre berufliche Startposition zu verbessern – wir bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung, genau abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten.

Dazu gehören unter anderem

  • die Arbeitsvermittlung
  • die Beratung zu ergänzenden sozialen Leistungen oder Eingliederungsmaßnahmen durch das Fallmanagement
  • die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Auf den folgenden Seiten beschreiben wir in Kurzform unsere Angebote und nennen Ihnen Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Rechtlicher Hintergrund
Mit der umfassenden Reform der Sozialgesetzgebung hat der Bundestag mit Wirkung zum 1. Januar 2005 die staatlichen Hilfeleistungen grundlegend neu geregelt. Der wichtigste Punkt ist die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II im Sozialgesetzbuch II (SGB II). Durch diese Reform erhalten die bisherigen arbeitsfähigen Sozialhilfebeziehende eine wesentlich bessere Betreuung mit dem Ziel der schnellst möglichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Auch die Empfänger der bisherigen Arbeitslosenhilfe fallen unter die Regelungen des SGB II und profitieren von einer wesentlich umfassenderen Betreuung als bisher. Die Zuständigkeiten haben sich mit der Gesetzesreform verändert. Die Bundesagentur für Arbeit betreut diejenigen Arbeitsuchenden, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Ehemalige Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger werden jetzt im Hochsauerlandkreis von den 12 Städten und Gemeinden des HSK betreut.

Weitere Informationen:
>> Stellenportal für den HSK
>> Arbeitsmarktreform
>> Sicherung des Lebensunterhalts
>> Antragsformulare

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